Seit 06.07.2007 ist es an allen Gewässern des FV Unterelchingen e.V. grundsätzlich verboten Fische zu hältern.
Ausnahme: Hältern von nicht gesperrten oder nicht geschonten Fischen in einem tierschutzgerechten SETZKESCHER im Rahmen des Fischerei- und Tierschutzgesetzes.
Das Mitführen von Karpfen- und Wallersäcken ist verboten. Verstöße ziehen den sofortigen Entzug der Fischereierlaubnis nach sich.