Fischereiverein-Unterelchingen e.V.

Hälterungsverbot; Verbot von Karpfen- und Wallersäcken

Hälterungsverbot; Verbot von Karpfen- und Wallersäcken

Seit 06.07.2007 ist es an allen Gewässern des FV Unterelchingen e.V. grundsätzlich verboten Fische zu hältern.

Ausnahme: Hältern von nicht gesperrten oder nicht geschonten Fischen in einem tierschutzgerechten SETZKESCHER im Rahmen des Fischerei- und Tierschutzgesetzes.

Das Mitführen von Karpfen- und Wallersäcken ist verboten. Verstöße ziehen den sofortigen Entzug der Fischereierlaubnis nach sich.

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