Fischereiverein-Unterelchingen e.V.

Hälterungsverbot; Verbot von Karpfen- und Wallersäcken

Hälterungsverbot; Verbot von Karpfen- und Wallersäcken

Seit 06.07.2007 ist es an allen Gewässern des FV Unterelchingen e.V. grundsätzlich verboten Fische zu hältern.

Ausnahme: Hältern von nicht gesperrten oder nicht geschonten Fischen in einem tierschutzgerechten SETZKESCHER im Rahmen des Fischerei- und Tierschutzgesetzes.

Das Mitführen von Karpfen- und Wallersäcken ist verboten. Verstöße ziehen den sofortigen Entzug der Fischereierlaubnis nach sich.

Archiv

Kategorien

November 2025
M D M D F S S
 12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
Consent Management Platform von Real Cookie Banner